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Die Benediktsregel

RB 57,1

Benediktsregel
57. Kapitel 
1. Sind Handwerker im Kloster, sollen sie in aller Demut ihre Tätigkeit ausüben, wenn der Abt es erlaubt.


Benedikt meint hier tatsächlich ausgebildete Mönche.
Diese sollen auch ihre Fähigkeiten im Kloster einbringen, allerdings mahnt Benedikt schon hier zur Demut.
Die Handwerker sollen also ihre Arbeit der Gemeinschaft einbringen.
Gleichzeitig weist er mit der Erwähnung des Abtes auf den geistlichen Dienst hin.