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Die Benediktsregel

RB 55,21

Benediktsregel
55. Kapitel 
21. So berücksichtige der Abt die Schwäche der Bedürftigen, nach die Missgunst der Neider.


Hier gilt es wieder zu unterscheiden:
Wer braucht etwas (bedürftig) und wer nicht (Neid)?
Der Neid ist natürlich einer der Laster - der Anspruch auf Besitz.