RB 55,21
Benediktsregel
55. Kapitel
21. So berücksichtige der Abt die Schwäche der Bedürftigen, nach die Missgunst der Neider.
Hier gilt es wieder zu unterscheiden:
Wer braucht etwas (bedürftig) und wer nicht (Neid)?
Der Neid ist natürlich einer der Laster - der Anspruch auf Besitz.