RB 55,14
Benediktsregel
55. Kapitel
14. Kukulle und Tunika, die er für die Reise aus der Kleiderkammer erhält und nach der Rückkehr zurückzugeben hat, seien ein wenig besser, als man sie für gewöhnlich trägt.
Benedikt meint hier die Sorgfaltspflicht des Mönches mit geliehener Kleidung.
Besonders betont er, dass diese sauber zurückzugeben sind.