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Die Benediktsregel

RB 54,1

Benediktsregel
54. Kapitel 
1. Auf keinen Fall darf der Mönch von seinen Eltern oder irgendjemandem, auch nicht von einem anderen Mönch Briefe, Eulogien oder sonst kleine Geschenke annehmen oder geben ohne Erlaubnis des Abtes.


Im 54. Kapitel geht es um die Annahme von Geschenken.
Im Kontext dieses Kapitels steht die Gütergemeinschaft und dass das Kloster für den Einzelnen sorgt - er braucht also prinzipiell nichts von außen.
Bei Geschenken liegt es wieder in der Verantwortung und Erlaubnis des Abtes, ob diese angenommen werden dürfen.