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Die Benediktsregel

RB 53,21

Benediktsregel
53. Kapitel 
21. Die Unterkunft für die Gäste vertraue man einem Bruder an, der von Gottesfurcht ganz durchdrungen ist.


Auch hier führt Benedikt einen Gedanken von vorher weiter.
Wer mit den Gästen zu tun hat, soll voller Gottesfurcht, also gefestigt im Glauben sein.
Das hat auch praktische Gründ, so kann dieser nicht durch sie innerlich gestört werden, was wieder der Gemeinschaft schaden könnte.