RB 53,17
Benediktsregel
53. Kapitel
17. Diese Küche übernehmen für je ein Jahr zwei Brüder, die für diese Arbeit gut geeignet sind.
Andere Aufgaben im Kloster werden wöchentlich vergeben, der Dienst in der Gastküche ist für länger angedacht.
Auch müssen die Brüder sich dafür eignen - fest in Gottesfurcht sein, sich nicht durch Gäste beeinflussen lassen.