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Die Benediktsregel

RB 52,1

Benediktsregel
52. Kapitel 
1. Das Oratorium sei, was sein Name besagt, Haus des Gebetes. Nichts andere werde dort getan oder aufbewahrt.


Ein ganzes Kapitel widmet Benedikt dem Oratorium.
Es ist ausschließlich als Ort des Gebets zu nutzen.
Damit widerspricht Benedikt dem damaligen Usus, während des Gebetes noch Handarbeit zu erledigen.