RB 51,1
Benediktsregel
51. Kapitel
1. Wird ein Bruder zu einer Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, dass er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, draußen zu essen, auch wenn ihn jemand sehr dazu drängt,
Im nächsten kurzen Kapitel beschäftigt sich Benedikt mit den Mahlzeiten außerhalb der Klosters.
Die Anwesenheit bei gemeinsamen Mahlzeiten schreibt er nicht nur wegen der Gemeinschaft vor, sondern auch wegen der Zügelung bei Speise und Getränken.
Die Gefahr, dahingehend maßlos zu sein, ist außerhalb des Klosters höher.