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Die Benediktsregel

RB 49,9

Benediktsregel
49. Kapitel 
9. denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt.


Hier wird deutlich, was Benedikt meint: der Abt als geistlicher Begleiter, als Unterstützer., nicht als "Kontrolleur"
Die Gefahr ansonsten ist hochmut, was Benedikt mit "eitler Ehrsucht" betitelt.
Der Lohn wartet im Jenseits.