RB 49,9
Benediktsregel
49. Kapitel
9. denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird einmal als Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt.
Hier wird deutlich, was Benedikt meint: der Abt als geistlicher Begleiter, als Unterstützer., nicht als "Kontrolleur"
Die Gefahr ansonsten ist hochmut, was Benedikt mit "eitler Ehrsucht" betitelt.
Der Lohn wartet im Jenseits.