RB 49,10
Benediktsregel
49. Kapitel
10. Also werde alles mit Einwilligung des Abtes getan.
Benedikts zusammenfassendes "also" steht am Ende dieses Kapitels.
Und wieder endet das Kapitel mit einem Hinweis auf die Verantwortung des Abtes.
Deutlich wird, dass Benedikt die Aufgaben des Abtes in jedem Kapitel noch weiter spezifiziert.