RB 48,5
Benediktsregel
48. Kapitel
5. Nach der Sext und der Mahlzeit sollen sie unter völligem Schweigen auf ihren Betten ruhen. Will aber einer für sich lesen, dann lese er so, dass er keinen anderen stört.
Hier räumt Benedikt in den heißen Sommermonaten eine zusätzliche Ruhezeit ein.
Allerdings mit der Ausnahme, das gelesen werden darf - ohne die anderen zu stören.