RB 48,3
Benediktsregel
48. Kapitel
3. Von Ostern bis zum 1.Oktober verrichten sie morgens nach der Prim bis ungefähr zur vierten Stunde die notwendigen Arbeiten.
Diese Zeiteinteilung ist vor allem auf die Sommermonate ausgerichtet, in denen bei Hitze körperliche Anstrengung vermieden werden soll.