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Die Benediktsregel

RB 48,24

Benediktsregel
48. Kapitel 
24. Kranken oder empfindlichen Brüdern werde eine passende Beschäftigung oder ein geeignetes Handwerk zugewiesen; sie sollen nicht müßig sein, aber auch nicht durch allzu große Last der Arbeit erdrückt oder sogar fortgetrieben werden.


Benedikt definiert hier weitere Ausnahmen, die er nicht wertet.
Mit den "empfindlichen" meint er Brüder, die aus vermögenden Familien stammen und es "nicht nötig hatten" zu arbeiten - auch sie sollen berücksichtigt werden.
Es geht ihm dabei immer um das Wohl der Gemeinschaft.