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Die Benediktsregel

RB 48,19

Benediktsregel
48. Kapitel 
19. Wird ein solcher, was ferne sei, ertappt, werde er einmal und ein zweites Mal zurechtgewiesen.


In einem Nebensatz ("was ferne sei") formuliert Benedikt hier seine Erwartungshaltung.
Die Brüder sollen lesen und nicht träge sein oder schwätzen.
Bei Vergehen, werden sie, wie bei allen anderen, ermahnt. Auch mehrmals.