Neue Corona-Regelungen im Kloster
Keine FFP2-Maskenpflicht mehr: Diese neue Corona-Verordnung gilt ab 2. September.
Mit Wirkung zum 2. September wird die bayerische Infektionsschutzverordnung geändert. Für die Verkaufsbetriebe der Abtei Münsterschwarzach wie Klosterbäckerei, Klostermetzgerei, Buch- und Kunst im Klosterhof und den Fair-Handel gilt nun keine Personenbeschränkung mehr. Zudem muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden, es reicht eine medizinische Maske. Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt. Die Regelungen zur Maske betreffen auch die Gottesdienste. Hier ist weiterhin keine Voranmeldung notwendig.
Die 3G-Regel in Innenräumen gilt laut Verordnung ab einer Inzidenz von 35. Da der Landkreis Kitzingen seit einiger Zeit um diesen Wert schwankt, wird im Gästehaus bis auf Weiteres inzidenzunabhängig diese Regelung beibehalten. Bei Anreise ist daher in jedem Fall der Nachweis eines aktuellen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden) mit negativem Ergebnis oder der Nachweis einer zweifachen Impfung oder Nachweis einer Genesung vorzulegen.
Das Gästebüro ist telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie
Montag und Freitag von 14:00 bis 16:00 Uhr
unter der Nummer: 09324 20 203.
Gerne können Sie uns eine E-Mail schicken an:
Öffnungszeiten der anderen Klosterbetriebe:
Buch und Kunst im Klosterhof
Telefon: 09324/ 20 213 (auch via WhatsApp)
Montag bis Freitag: 8.30–17.30 Uhr
Samstag: 8.30–17.00 Uhr
Sonntags und an Feiertagen
(nur in der Zeit von Ostern bis Weihnachten):
10.30–17 Uhr
E-Mail:
Onlineshop: www.buchhandlung-muensterschwarzach.de
Click & Collect zu den regulären Öffnungszeiten möglich
Fair Handel
Mo bis Fr: 8.30 – 17.30 Uhr
Sa: 10.00 – 14.00 Uhr
Telefon: 09324/ 20 273
E-Mail:
Onlineshop: https://fair-handel-shop.de/
Klosterbäckerei und Klostermetzgerei
Dienstag: 7.30–13.00 Uhr
Mittwoch: 7.30–13.00 Uhr
Donnerstag: 7.30–17.30 Uhr
Freitag: 7.30–17.30 Uhr
Samstag: 7.30–12.00 Uhr
E-Mail:
Telefon:
09324/ 20 413 (Bäckerei)
09324/ 20 491 (Metzgerei)