1. Fastensonntag – Invocabit
Zur Fastenzeit erklärt die Abtei Münsterschwarzach die Bedeutung der Fastensonntag. Heute geht es um den 1. Fastensonntag.
Die sechs Fastensonntage sind jeweils durch einen besonderen Eingangsvers gekennzeichnet, von dem sich ihre jeweiligen Benennungen ableiten. Der erste Fastensonntag steht dabei ganz im Zeichen des Anfangs und der Umkehr. Das Evangelium an diesem Tag handelt von Jesu 40-tägiger Zeit in der Wüste, die auch die Fastenzeit zum Vorbild hat.
Gläubige sind aufgerufen, sich ganz auf die Fastenzeit einzulassen und dabei offen für Gott zu sein. Im Choralamt thematisieren die Gesänge an diesem Tag den Beistand des Herrn. Sie zeigen noch deutlicher, welche besondere Zeit nun anbricht, bei der alle auf Gottes Beistand hoffen und vertrauen dürfen.
Der Introitus für den 1. Fastensonntag lautet:
Invocabit me, et ego exaudiam eum:
eripiam eum et glorificabo eum:
longitunine dierum adimplebo eum.
Wenn er mich anruft, dann will ich ihn erhören.
Ich bin bei ihm in der Not, befreie ihn und bringe ihn zu Ehren.
Ich sättige ihn mit langem Leben und lasse ihn mein Heil schauen.
Die Benediktsregel beschäftigt sich ebenfalls mit den Fasten und sagt, dass der Mönch immer wie in der Fastenzeit in Askese und Enthaltsamkeit leben soll. Der zweite Vers des Fastenkapitels zeigt aber auf, dass Benedikt wohl um die menschlichen Schwächen wusste. Also fordert er, zumindest in dieser Fastenzeit auf die eigenen Schwächen zu achten und sich auf die mönchische Grundhaltung zu fokussieren. Der zweite Vers lautet:
"Dazu haben aber nur wenige die Kraft. Deshalb raten wir, dass wir wenigstens in diesen Tagen der Fastenzeit in großer Lauterkeit auf unser Leben achten" (RB 49,2)