Wir haben geöffnet!
Ab Mittwoch, 28.04.2021, sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Euch da.
Der Gesetzentwurf des Bundes zur Notbremse (vom 13. April) – in dem Buchhandlungen bei den Ausnahmen gelistet sind – hat ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Am 21. April wurde das Gesetz im Bundestag beschlossen, am 22. April passierte es den Bundesrat und wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Die Veröffentlichung erfolgte bereits im Bundesgesetzblatt, es tritt am 23. April in Kraft.
Darauf basierend hat die Bayerische Staatsregierung die Länder-Verordnung auf die neue Gesetzeslage angepasst, ab Mittwoch, 28. April dürfen Buchhandlungen in Bayern wieder Inzidenz-unabhängig öffnen!
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