Bericht von Br. Dr. med. Ansgar Stüfe OSB über die Corona-Fälle im Mönchskonvent
Seit Karsamstag sind sechs Infektionen mit dem Corona-Virus in der Abtei Münsterschwarzach festgestellt worden. Einer, der durch schnelles Handeln Schlimmeres verhindert hat, war Br. Dr. med. Ansgar Stüfe OSB.
Hoch ansteckende Viren benötigen eine rasche Reaktion. Im Fall eines Gruppenausbruchs von Corona-Viren ist der Zeitfaktor ganz entscheidend, um die Zahl der Infizierten zu begrenzen.
Diese Erkenntnis half uns in der Abtei Münsterschwarzach mit einem akuten Ausbruch von Corona-Infektionen im eigenen Haus fertig zu werden. Am Karsamstag, den 3. April 2021, meldete sich unser Pförtner bei mir, weil er Zeichen einer Erkältung hatte. Seit Oktober verfügen wir über Schnelltests, die ich als Arzt durchführe. Ich testete ihn mit dem Corona-Antigen-Schnelltest. Dieser zeigte direkt eine positive Reaktion an. Ich informiere Abt Michael, der umgehend das Leitungsteam der Abtei zusammenrief. Bei dieser ersten Krisensitzung beschlossen wir, sofort die Gemeinschaft zusammenzurufen und alle Mitbrüder zu testen. Die geschah am Samstag Nachmittag. Dabei wurde ein weiterer Mitbruder entdeckt, der infiziert war
Wir begaben uns darauf hin alle in Selbstisolation. Die Kirche wurde geschlossen und das gemeinsame Chorgebet ausgesetzt. Innerhalb der Gemeinschaft wurden die AHA-Regeln noch mehr umgesetzt und es galt Mundschutzpflicht. Nach außen wurden alle Kontakte eingestellt. Die kranken Mitbrüder wurden im Gästehaus isoliert, das wegen der Corona-Pandemie geschlossen ist. Eine Isolation auf der eigenen Zelle war zu riskant: Im Klausurbereich teilen wir uns Duschen und Toiletten, im Gästehaus gibt es eigene Nasszellen.
Anschließend testeten wir in der ersten Woche täglich, dann jeden zweiten Tag alle Mitbrüder weiter. So wurden im Lauf dieser ersten Woche noch weitere vier Mitbrüder positiv getestet, die sofort in den Isolationsbereich im Gästehaus verlegt wurden. Der letzte Fall wurde am Samstag den 11. April diagnostiziert, also acht Tage nach dem Erstauftritt. Demnach lagen wir genau in der maximalen Inkubationszeit von 10 Tagen. Alle positiven Fälle wurden nach positivem Schnelltest mit dem PCR Test bestätigt. Zwei Mitbrüder fuhren selbstständig zum Testzentrum, die anderen vier testete ich selber und schickte den Abstrich ins Labor
Am 13. April wurde auf Veranlassung des Gesundheitsamtes beim gesamten Konvent der PCR Test durchgeführt, der bei allen negativ war. Wir haben den Antigentest intern dennoch fortgesetzt. Bei der jüngsten Reihentestung am Freitag, 16. April, konnten keine weiteren Infektionen feststellen. So sind wir relativ sicher, dass nach dem 11. April kein neuer Fall dazu gekommen war. Wir konnten also die Zahl der Kranken auf insgesamt sechs beschränken.
Diese Methodik haben wir selbst entwickelt und können sie nur für alle Gemeinschaftsunterkünfte empfehlen, soweit diese durchführbar ist. Es kommt darauf an, sofort zu handeln und die Infektionen möglichst früh durch regelmäßige Schnelltests zu erkennen. Der PCR Test dauert in der Auswertung dafür zu lange. Wir bekamen ihn wegen Ostern für unsere Erstinfektionen erst zwei Tage später, obwohl er am offiziellen Testzentrum abgenommen wurde.
Eine gute Erkenntnis ist, dass alle positiven Schnelltests wirklich positiv waren. Es kommt wohl auf die Firma an, dass dies der Fall war. Unsere Firma gibt eine 100%ige Sicherheit bei positivem Befund und eine 96%ige bei negativem Befund an. Dies konnten wir genau bestätigen. Dass die Tests im Laufe der Woche bei den Infizierten erst positiv wurden, liegt an der allmählichen Virusvermehrung im Rachen. Erst kurz vor dem Ausbruch der Krankheit wird er nachweisbar. Von den sechs erkrankten Mitbrüdern waren zwei ganz ohne Symptome. Diese hätten wir ohne Testung gar nicht entdeckt.
Das Gesundheitsamt bat uns den PCR-Test erst für den Zeitpunkt nach 10 Tagen an, um die Gesamtzahl festzustellen. Hätten wir nichts anderen gemacht, wären sehr viel mehr Mitbrüder erkrankt. Zudem haben wir intern den gesamten Konvent zu Kontaktpersonen erklärt und uns entsprechend isoliert.
Bei den Mitarbeitenden traten keine Fälle auf. Diejenigen, die mit den Infizierten Kontakt hatten, wurden auch getestet.
Verweigerung einer Impfung für die Mönchsgemeinschaft
Dieser Ausbruch des Virus bei uns trotz aller Vorsicht überrascht nicht, weil die neue englische Variante B 1.1.7 hoch ansteckend ist. Wir haben aber erkannt, dass wir bei einem solchen Vorgang ganz auf uns allein gestellt sind. Alle Empfehlungen, die es offiziell dazu gibt, sind völlig unzureichend. Das Gesundheitsamt ist personell und organisatorisch nur zur Feststellung der Fälle in der Lage. Ansonsten werden zahllose Papiere versandt, die in ihrer Aufmachung und Inhalt geradezu grotesk sind. Zum Beispiel wird die bayerische Impfverordnung mit zehn Seiten versandt. Die Vorgänge beim Auftreten positiver Fälle scheinen nicht mit der Grundregel medizinischer Information abgeglichen zu sein. Nur wenige Informationen, die wichtig sind, können von medizinischen Laien aufgegriffen werden. Alle langen komplizierten Texte sind das Papier nicht wert.
Leider haben sich seit Beginn der Pandemie die Maßnahmen der Regierung eher hemmend auf die Vorbeugung der Krankheit ausgewirkt. So haben wir gegen die Empfehlung bereits zu Beginn der Pandemie alle getestet, die aus dem Ausland oder von Reisen zurückkamen. Das musste damals ausschließlich mit dem PCR Test geschehen. Damals sollte man nur testen, wenn jemand krank war. Als es die Schnelltests gab, begannen wir sofort unsere Mitbrüder und unsere Angestellten zu testen, wenn sie Erkältungszeichen hatten. Damals wurde der Schnelltest noch gar nichtempfohlen oder nur in bestimmten Spezialeinheiten. Bei dem Gruppenausbruch spielt der Schnelltest gar keine Rolle in den Empfehlungen. Aber nur so konnten die Fälle rechtzeitig erkannt werden, bevor andere angesteckt wurden.
Eigentlich hätten diese Erkrankungen durch Impfung verhindert werden können. Vom Impfzentrum Kitzingen wurde mehrfach bestätigt, dass der gesamte Konvent als Gemeinschaftsunterkunft am 11. Februar 2021 geimpft werden sollte. Wir haben für alle die entsprechenden Impfbogen ausgefüllt und zusammen mit den Mitarbeitenden in unsere Kranken- und Altenpflegeabteilung 92 Personen angemeldet. Völlig überraschend wurde uns zwei Tage vor dem Termin mitgeteilt, dass nur die Mitbrüder über 80 Jahren geimpft werden. Alle anderen seien in den vorgegebenen Priorisierungsgruppen. Auch ich, der intern betreuende Arzt, wurde nicht geimpft. Auf Nachfrage wurde gesagt, diese Anordnung käme von "oben". Niemand konnte uns Auskunft geben, wer diese Entscheidung getroffen hat.
Uns wurde in Aussicht gestellt, dass vielleicht schon bei der zweiten Impfung der alten Mitbrüder, die zweite Priorisierungsgruppe geimpft werden würde. Dies geschah aber nicht. Bei weiterem Nachfragen wurde uns die Impfung als Gemeinschaftsunterkunft ganz verweigert. Wir sollten uns selbst, einzeln darum kümmern und beim Impfzentrum anmelden. Ich selbst bekam über das Internet so sofort einen Impftermin. Das half mir, die ganze Aktion zu leiten und auch unsere Kranken zu betreuen. Es kommt ja keine Arzt mehr ins Haus, wenn infizierte Patienten betreut werden müssen.
Wir gingen davon aus, dass wir ein potentieller Hotspot sind und die Zusammensetzung unserer Gemeinschaft eben alte Menschen sind, die von den jungen Mitbrüdern betreut werden. Der Unterschied zum Altenheim liegt darin, dass mit Ausnahme der Pflegestation keine Angestellten die Alten betreuen und dass wir in den Betrieben sehr viele, auch nicht vermeidbare, Kontakte zu Mitarbeitenden oder Gästen haben. Viele Menschen suchen bei uns Hilfe, Seelsorge muss auch in Corona-Zeiten weitergehen. Die Abtei beschäftigt 320 Angestellte und 700 Schülerinnen und Schüler besuchen das Gymnasium. Es dürfte nicht viele andere Zentren im Landkreis geben, in denen eine Lebensgemeinschaft so viele Menschen mit Corona anstecken könnte wie bei uns.
Wir wandten uns also an die Landrätin persönlich, um eine Perspektive für uns zu erfahren und ihr unsere Situation zu schildern. Doch statt Verständnis wurde nur auf die Bestimmungen verwiesen.
"(…) ein Kloster kann man sehr wohl als eine Gemeinschaftsunterkunft deklarieren. Allerdings sind nach der CoronaImpfV in der Gruppe mit hoher Priorität, die gerade an der Reihe sind, (§ 3 CoronaImpfV) in Abs. 1 Nr. 11 nur solche Einrichtungen, die nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes fallen genannt. Namentlich sind das gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 Obdachlosenunterkünfte und in Nr. 4 Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
Ansonsten nennt § 3 Abs. 1 Nr. 11 CoronaImpfV noch „sonstige Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder Frauenhäuser“. (…)
Sie werden uns Recht geben, dass die Abtei unter diese Einrichtungen nicht subsumierbar ist."
Weil Kloster nicht als Begriff auftaucht, kann nichts unternommen werden. Andere Klöster in anderen bayerischen Landkreisen sind allerdings bereits komplett durchgeimpft. Die Kommunalpolitik setzt also nur wörtlich definierte Impfverordnungen von oben um und passt die Allgemeinverordnung nicht auf die lokalen Verhältnisse an. Mit dieser Art der Verweigerung jeder Verantwortung, entsteht der Eindruck, dass sich die Zuständigen nur selbst schützen möchten. Es wird aber keinerlei sachbezogener Hinweis gegeben. Die besonders gefährdete Situation der Abtei Münsterschwarzach auch für die Bewohner des Landkreises wurde ignoriert. Durch den Ausbruch trauen sich die Menschen nicht einmal mehr in unsere Läden! Dies bestätigt unsere Reaktion, auf uns selbst zu vertrauen und eigene Maßnahmen zu treffen. So haben wir die Zahl der Fälle begrenzen können und auch den Übertritt auf die Umgebung verhindert.
Br. Dr. med. Ansgar Stüfe OSB
Nachtrag vom 19. April 2021: Reaktion auf die Stellungnahme des Landratsamtes: