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Die Benediktsregel

RB 55,16

Benediktsregel
55. Kapitel 
16. Der Abt durchsuche häufig die Betten, ob sich dort nicht Eigenbesitz finde.


Der Besitz ohne Absprache des Abtes ist nicht erlaubt - auch nicht das Horten von Gegenständen.
Um Benedikts Ideal zu folgen, schreibt er hier eine im heutigen Sinne undenkbare Kontrolle vor.
Das Bett war einst der einzige Ort, an dem der Mönch etwas verstecken konnte.
Was streng klingt, verdeutlicht nur wieder das Anliegen: Kein Besitz auf Erden, das Leben auf das "danach" ausgerichtet.